Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 24. Oktober 2026
[PLATZHALTER: Unternehmensgröße (Anzahl Beschäftigte / Jahresumsatz) – Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz sind für Dienstleistungen von den Anforderungen des BFSG ausgenommen; Prüfung durch den Inhaber, bei Ausnahme diese Erklärung ggf. anpassen oder entfallen lassen]
Unser Anliegen
Wir möchten, dass möglichst viele Menschen unseren Online-Shop nutzen können. Diese Erklärung beschreibt, was Sie bei uns erwartet, und gibt Informationen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Beschreibung unserer Dienstleistung
Lenz & Linde ist ein Online-Shop für Damen- und Herrenmode. Über die Website können Sie Waren ansehen, in den Warenkorb legen, bestellen und bezahlen, ein Kundenkonto anlegen, uns kontaktieren und Ihren Vertrag widerrufen. Wie der Bestellvorgang abläuft, beschreiben wir in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Weitere Informationen zu uns finden Sie im Impressum.
Stand der Barrierefreiheit
[PLATZHALTER: Konformitätsstatus – ob der Online-Shop die Barrierefreiheitsanforderungen vollständig, teilweise oder nicht erfüllt; Grundlage der Bewertung (z. B. Selbstbewertung oder Prüfung durch Dritte) und Datum der Bewertung]
[PLATZHALTER: Bekannte Barrieren bzw. nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen, jeweils mit Begründung und ggf. barrierefreier Alternative]
Die geltenden Anforderungen ergeben sich aus dem BFSG und der zugehörigen Verordnung (BFSGV), die auf die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 verweisen. [PLATZHALTER: Angabe, welche Anforderungen im Einzelnen angewendet wurden]
Barriere melden und Kontakt
Wenn Ihnen eine Barriere auffällt oder Sie Informationen in einer anderen Form benötigen, schreiben Sie uns bitte an info@lenzlinde.com. Wir antworten an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Sitz in Magdeburg.
[PLATZHALTER: Anschrift und Kontaktdaten der Marktüberwachungsstelle vor Veröffentlichung anhand der offiziellen Quelle prüfen und ergänzen]